AGB
VERTRAGSABSCHLUSS / VERTRAGSBEGINN
Der Vertrag zwischen Kunde und peko marketing Peter Kohler kommt durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die peko marketing zustande. Aufträge werden mündlich, per Telefon, Brief und als E-Mail akzeptiert und so auch bestätigt. In jedem Fall gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
OFFERTEN
Offerten haben in der Regel eine Gültigkeit von 90 Tagen nach Offertdatum. Änderungen im Produktsortiment, Produktbenennung, Produktumfang und der Produktstrategie bleiben vorbehalten.
PREISE
Preisangaben auf Prospekten, Preislisten und unsere Dienstleistungen sind unverbindlich und verstehen sich, wo nicht explizit aufgeführt, immer exklusiv MwSt., Rabatte, Skonti, Transport, Installation, Schulung, Support oder sonstige Gebühren. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann bei Zweifeln an der Bonität des Bestellers jederzeit von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung zusätzliche, von
peko marketing Peter Kohler nicht verursachte oder vorhersehbare Kostensteigerungen ergeben, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
AKONTO
Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen von mehr als CHF 5000 wird bei Auftragsvergabe eine Akontorechnung über 50% des offerierten Betrages fällig
ABRECHNUNG
peko marketing bemüht sich eine fristgerechte Umsetzung der Projekte zu gewähren. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug die nötigen Unterlagen für die Umsetzung des Vorhabens zeitnah, resp. termingerecht auszuliefern und das Projekt nicht unnötig zu Verzögern. Ruht ein Projekt für längere Zeit, ist peko marketing Peter Kohler berechtigt das Projekt vollumfänglich abzurechnen.
VERTRAGSDAUER FÜR ABONNEMENTE
Alle Abonnemente werden per Kalenderjahr abgerechnet. Ein angebrochenes Jahr wird pro Rata in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der ersten Abonnementsdauer wird der Vertrag automatisch jeweils um ein Jahr verlängert, sofern nicht mindestens 30 Tage vor Ende des Jahres von einer Partei gekündigt wird.
PRODUKTE
Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen der Auftragserteilung erhält, sind unverbindlich. Änderungen im Produktsortiment, Produktbenennung, Produktumfang und der Produktstrategie unserer Lieferanten sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe bleiben vorbehalten. Alle technischen Angaben beruhen auf Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich.
LIEFERUNG / LIEFERFRIST
Abweichungen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware erfüllen oder beinhalten. Peko marketing wird stets bemüht sein, die von ihr genannten Lieferfristen, auch beim Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten, einzuhalten, jedoch ohne dafür eine rechtliche Gewährleistung zu übernehmen. Dies gilt im Besonderen für Lieferverzögerungen durch unsere Lieferanten, Fällen von höherer Gewalt sowie anderer nicht durch uns verschuldeter Umstände. Als höhere Gewalt gelten unter anderem die gänzlich oder teilweise Stilllegung unserer Dienstleistungen durch Mobilmachung, Krieg, Streik, Katastrophen, Epidemien sowie Kontingentierungen. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt im Übrigen auch voraus, dass der Besteller seine allfälligen Obliegenheiten, wie z.B. die Bekanntgabe von Spezifikationen / Konfigurationen seinerseits fristgerecht erfüllt.
Für Lieferverzögerungen können keine Konventionalstrafen oder ähnliches geltend gemacht werden. Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber openagentur GmbH nicht nach, so sind wir berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen und für unsere Aufwände die aufgelaufenen Kosten in Rechnung zu stellen.
HAFTUNG
Die peko marketing haftet nur begrenzt für Schäden und Ausfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der peko marketing entstanden sind. Die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind durch den Ansprecher, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen. Soweit gesetzlich zulässig lehnt die peko marketing jegliche Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ab. Dies gilt auch für Schäden welche bei Installationen, der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken entstehen.